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In jedem Seelsorgebereich ist (lt. Satzung der Laienräte im Erzbistum Bamberg, November 2021) ein Seelsorgebereichsrat (SBR)  einzurichten. Dieser vertritt die Katholikinnen und Katholiken. Zusammen mit dem Pastoralteam des Seelsorgebereichs trägt er die Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in dem Seelsorgebereich. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche wie auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen im Seelsorgebereich gerichtet. Er berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig  betreffen. Der SBR beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, fördert das Apostolat der Laien, sowie die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände und  entwickelt -gemeinsam mit dem Pastoralteam- das Pastoralkonzept weiter. Der SBR muss vor bestimmten, den Seelsorgebereich betreffenden,  Entscheidungen zustimmen oder zumindest angehört werden (s. Satzung).

Der SBR setzt sich bei uns aus je zwei Delegierten der jeweiligen Pfarrgemeinderäte, sowie dem leitenden Pfarrer und einem weiteren Mitglied des Pastoralteams zusammen (= stimmberechtigte Mitglieder). Alle weiteren pastoralen Mitarbeiter, ggf. Vertreter von Ordensgemeinschaften (etc.) sind beratende Mitglieder des SBR. Weitere Mitglieder können berufen werden.

Die konstituierende Sitzung fand nach den PGR- Wahlen fristgerecht am 29.6.22 statt. Dabei wurde über die Berufung weiterer (auch stimmberechtigter) Mitglieder entschieden, sowie die Vorstandschaft gewählt.

Der Vorstand besteht aus

den beiden Vorsitzenden: Dr. Jutta Ertl und Marion Wiehl

den beiden Stellvertretern: Peter Möllenbeck und Johannes Uhl,

sowie dem leitenden Pfarrer: Rainer Gast.

Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, die auf der Homepage veröffentlicht werden.